Erkenntnisse der BI, Auszug:
Der Inhalt des Bebauungsplanes 7-29 ist ein reiner Spekulationsplan,
an dem Politiker beteiligt sind.
Der vorgestellte Plan beinhaltet etwas so Absurdes,
daß man als Spekulant nur schwärmen kann und sagt: genial.
Womit wir es hier zu tun haben, nennt man
Marketing
Eine Story, die von allen angenommen und geglaubt wird,
wenn man sie nur oft genug wiederholt.
Damit die wahre, jedoch anstößige Absicht nicht bekannt wird, verschweigt man sie.
Das Unwichtige dagegen wird blumenreich beschrieben und in den Vordergrund gerückt.
Die Story muß zum Zeitgeist passen und scheinbar gesellschaftliche Problemlösungen anbieten.
Das ist das Konzept der EUREF,
nämlich: den Gasometer als Werbeträger zu nutzen
und für das Areal eine hohe Baudichte zu erzielen.
D.h. den Inhalt des vorliegenden Bebauungsplanes
als Gesetz genehmigt zu bekommen.
Gesetzeslage
Die gegenwärtige Gesetzeslage gibt das nicht her,
folglich muß das Gesetz, in Form des Bebauungsplanes, geändert,
es muß gebeugt werden.
Nicht für eine gemeinnützige Sache,
sondern für eine Privatperson. Italien läßt grüßen.
Verstoß
Die Aufstellung des Bebauungsplanes war gesetzwidrig.
Baugesetzbuch, Auszug:
§ 1 BauGB, Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung
(5)Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozial gerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.
Mit keiner Silbe geht der Antragsteller zur Aufstellung des Bebauungsplanes 7-29, Herr Bernd Krömer, in der Drucks. Nr: 0527/XVIII vom 22.01.2008 auf diese gesetzlichen Anforderungen an einen Bebauungsplan ein noch sind im Bebauungsplan selbst Hinweise auf diese Anforderungen zu finden.
Nach dem zitierten Absatz ist klar: Eine Umnutzung vom Arbeits- bzw. Mischgebiet in ein Kerngebiet, das eine entsprechend hohe Baudichte zuließe, wie sie der Bebauungsplan vorsieht, ist nicht möglich.
Politische Befürwortung
Der Bebauungsplan wird vom Stadtplanungsamt aufgestellt und unterzeichnet und im Namen des Stadtplanungsamtes auch veröffentlicht.
Es sei die Frage erlaubt, wie können die so einen Plan aufstellen?
Den Plan hat die Grundstücksverwertungsgesellschaft EUREF aufgestellt
und mit Hilfe der Politik dem Stadtplanungsamt zueigen gemacht.
Damit trägt einzig und allein eine politische Entscheidung den Bebauungsplan.
Nun geht es darum, die politischen Entscheidungsträger daran zu erinnern,
für wen sie ihre Entscheidungen treffen und wer sie darum gebeten,
um nicht zu sagen gewählt hat.
Das ist nicht zuletzt die Aufgabe der BI: die Entscheidungsträger auf zu klären.
Man darf nicht vergessen, daß die Bezirkverordneten zum größten Teil Feierabendpolitiker sind und beileibe nicht mit einer Ausstattung versehen sind wie ihre Amtskollegen im Senat oder Bund.
Das wirft allerdings die Frage auf,
ob bei einem Bauvolumen von 500.000.000 € die Sache nicht zu groß für einen Bezirk ist,
ob der Sachverstand doch etwas höher angesiedelt sein sollte.
Die EUREF hat ein Stammkapital von 300.000 €, für den einen oder anderen von uns sicherlich viel Geld, aber als Grundlage eines solchen Projektes einfach lächerlich.
Es geht um unsere Politiker, nicht um die EUREF,
und:
Ist das Projekt erst einmal in den Sand gesetzt, ziehen Spekulant und Politiker weiter,
die Bewohner bleiben.
Ein Areal mit Denkmal geschützten Gebäuden und einem Wahrzeichen,
mitten in einem Wohngebiet, es produziert Ruhe, Weite und Grün,
darf seiner Qualitäten nicht beraubt werden.
6.000, die auf das Areal sehen, und alle Anwohner sind gegen eine Zerstörung.
Vor 3 Monaten
0 Kommentare:
Kommentar veröffentlichen